Lieber Patient, liebe Patientin!
Sie haben sich für eine ergotherapeutische Therapie in unserer Praxis entschieden. Um einen reibungslosen Ablauf der Therapie zu gewährleisten, bitte ich Sie folgende Informationen zu berücksichtigen.
Therapieablauf
Einer ergotherapeutischen Therapie geht eine ergotherapeutische Befundung voraus. Anschließend werden Therapieziele, Therapiefrequenz und der individuelle Therapieplan gemeinsam mit - Kind, Eltern, TherapeutIn - festgelegt. Die Auswahl der Therapiemethode oder Technik wird auf die spezielle Situation und die Bedürfnisse des/r PatientIn abgestimmt und deren Erfolg regelmäßig überprüft.
Rahmenbedingungen in der Therapiestunde
Eine Therapieeinheit umfasst z.B. 60 Minuten und diese beinhaltet die Vor- und Nachbereitung für die Therapiestunde (Materialbereitstellung sowie patientenbezogene Dokumentation.
Ärztliche Überweisung
Sie brauchen eine Überweisung Ihres Haus- oder Facharztes (z. B.: Kinderarzt) zur Ergotherapie. Auf der Überweisung steht die Diagnose, die Therapiefrequenz und Therapiedauer.
Bewilligung durch den Chefarzt bei der SVS
Ihre Versicherung verlangt ein Behandlungskonzept und eine Chefarztbewilligung ab der 2. Therapiesitzung.
Terminvereinbarung
Behandlungstermine vereinbaren sie bitte mit Ihrer/m TherapeutIn. Sollten sie zu einem vereinbarten Termin nicht kommen können, ist es notwendig, 24 Stunden vorher telefonisch bei Ihrer/m Therapeutin abzusagen. Ansonsten wird die Therapieeinheit (aus betriebswirtschaftlichen Gründen) in Rechnung gestellt.
Für Zahlungserinnerungen und Mahnungen werden Spesen verrechnet.
Therapiedauer und -kosten
Wir bitten um Verständnis, dass wir diese Auskunft über persönliche Anfrage erteilen.
Die Geschäftsbedingungen und Preise sind im Warteraum ausgehängt.
Bezahlt wird nach Vereinbarung mit Ihrer/m TherapeutIn bar oder per Überweisung nach Erhalt der Honorarnote.
Wichtig für Sie!
Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung ca. 35 % bis 60 % refundiert. Dafür müssen Sie die Honorarrechnung, die Einzahlungsbestätigung und den ausgefüllten Überweisungsschein an Ihre Krankenkasse übermitteln. Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten. Mit der Handysignatur und Bürgerkarte wird die Refundierung wesentlich rascher durchgeführt.
ZUSATZVERSICHERUNGEN übernehmen oft die Restkosten.
Information zur Abrechnung von Anreise- und Rückfahrten zur Therapie
Grundsätzlich werden von der ÖGK Fahrten über 20 km (einfache Strecke) rückerstattet; Vergütung des Tarifs des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels.
Wenn Ihr Kind unter 3 Jahren ist kann auch innerhalb der 20 km die Fahrt rückerstattet werden.
Bei Gehunfähigkeit wird in jedem Fall der Tarif für PKW rückerstattet. Dazu benötigen sie einen Fahrtenschein, der vom Arzt mit der Überweisung ausgestellt wird. Dieser wird dann bei jeder Therapieeinheit bestätigt.
Datenverarbeitungsgesetz
Das Verzeichnis der Datenverarbeitungstätigkeiten finden Sie auf unserer Homepage "Datenverarbeitungsgesetz". Weitere Informationen bezüglich Ihrer Datenverarbeitung können Sie bei ihrem zuständigen Therapeuten erfragen, gerne kommen wir der Auskunftspflicht nach.
Herzlichen Dank!